Steuern

Erbschaftsteuer in Portugal und auf Madeira: Was Sie wissen müssen

Erbschaft

Grundlagen und Bedeutung

Die Thematik Erbschaftsteuer Portugal gewinnt im Kontext der internationalen Steuerplanung zunehmend an Bedeutung. Madeira, die portugiesische Atlantikinsel mit ihrem einzigartigen IBC-Regime und dem Körperschaftsteuersatz von nur 5 %, bietet hier besondere Gestaltungsmöglichkeiten, die in diesem umfassenden Beitrag detailliert beleuchtet werden.

Die Nachfolgeplanung wird bei der Standortwahl häufig übersehen – zu Unrecht. Portugals Regelung, dass Übertragungen an direkte Nachkommen vollständig steuerfrei sind, kann für vermögende Familien einen Unterschied von Hunderttausenden Euro ausmachen. In Kombination mit einer IBC-Struktur ergeben sich besonders effiziente Gestaltungsmöglichkeiten.

Rechtlicher Rahmen und aktuelle Regelungen

Der rechtliche Rahmen für Erbschaftsteuer Portugal wird durch das portugiesische Steuerrecht, die regionalen Vorschriften Madeiras und die EU-Beihilferegeln definiert. Das Zusammenspiel dieser drei Ebenen schafft ein komplexes, aber klar strukturiertes Regelwerk, das sowohl Chancen als auch Pflichten mit sich bringt.

Das aktuelle IBC-Regime (Regime IV) gilt für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2026 lizenziert werden. Die Steuervorteile sind bis zum 31. Dezember 2033 anwendbar – eine Verlängerung, die im November 2025 im Rahmen des Staatshaushalts 2026 beschlossen wurde. Diese erweiterte Laufzeit gibt Investoren die Planungssicherheit, die für langfristige Engagements erforderlich ist.

Auf EU-Ebene ist das Regime als staatliche Beihilfe mit regionaler Zielsetzung genehmigt. Die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung der Auflagen und hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie bei Verstößen konsequent durchgreift – wie die Entscheidung von 2020 zum Regime III belegt. Für Unternehmen bedeutet dies: Die Steuervorteile sind real und legal, erfordern aber eine sorgfältige Compliance.

Steuerliche Auswirkungen im Detail

AspektMadeira IBCPortugal FestlandDeutschland
Körperschaftsteuer5 %21 %ca. 30 %
Quellensteuer Dividenden0 % (Nicht-Residente)25–28 %25 % + SolZ
DBA-Netzwerk80+ Abkommen80+ Abkommen90+ Abkommen
EU-ZugangVollständigVollständigVollständig

Im Kontext von Erbschaftsteuer Portugal wird deutlich, dass die Gesamtbelastung nicht allein vom Körperschaftsteuersatz abhängt. Die Quellensteuerbefreiung auf Dividenden, die 80-prozentige Ermäßigung bei Stempelsteuer und Grundsteuer sowie der Zugang zum umfangreichen portugiesischen DBA-Netzwerk tragen erheblich zur Attraktivität des Standorts bei.

Besonders interessant ist die Möglichkeit, verschiedene Steuervorteile zu kombinieren. So kann ein IBC-Unternehmen mit Einkünften aus geistigem Eigentum das IP-Box-Regime nutzen und damit die effektive Steuerbelastung weiter senken. Die Kombination aus IBC (5 %) und IP-Box (50 % Freistellung) ergibt eine effektive Besteuerung von nur 2,5 % auf qualifizierte IP-Einkünfte.

Praxistipps und Handlungsempfehlungen

Basierend auf unserer langjährigen Beratungserfahrung im Bereich Erbschaftsteuer Portugal empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

Beginnen Sie die Nachfolgeplanung idealerweise bereits bei der Gründung der IBC-Gesellschaft. Gesellschaftervereinbarungen und Testamente sollten aufeinander abgestimmt sein.

Beginnen Sie die Nachfolgeplanung idealerweise bereits bei der Gründung der IBC-Gesellschaft. Gesellschaftervereinbarungen und Testamente sollten aufeinander abgestimmt sein.

Ziehen Sie einen Berater hinzu, der sowohl das portugiesische Erbrecht als auch die EU-Erbrechtsverordnung kennt – bei internationalen Familien ist die Rechtslage komplex.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Portugal eine klassische Erbschaftsteuer?

Nein, sie wurde 2004 abgeschafft. Stattdessen fällt die Stempelsteuer (10 %) an – aber Übertragungen an Ehepartner, Kinder und Eltern sind vollständig befreit.

Gilt die Steuerfreiheit auch für Unternehmensanteile?

Ja. IBC-Gesellschaftsanteile können steuerfrei an direkte Nachkommen übertragen werden, wenn der Erblasser in Portugal steuerlich ansässig war.

Erbschaftsteuer: Portugal vs. Deutschland im Vergleich

Der Unterschied zwischen der portugiesischen und der deutschen Erbschaftsteuerregelung ist fundamental. In Deutschland fallen bei Erbschaften und Schenkungen je nach Verwandtschaftsgrad Steuersätze von 7 % bis 50 % an, mit Freibeträgen von 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder. Alles darüber hinaus wird progressiv besteuert. Bei einem Nachlass von 5 Millionen Euro an ein Kind beträgt die deutsche Erbschaftsteuer beispielsweise rund 700.000 Euro.

In Portugal fällt auf die gleiche Übertragung an ein Kind: null Euro. Die Befreiung direkter Nachkommen von der Stempelsteuer kennt keine Obergrenze. Ob 100.000 Euro oder 50 Millionen Euro – die Übertragung an Ehepartner, Kinder, Enkel oder Eltern ist vollständig steuerfrei. Nur bei Übertragungen an entferntere Verwandte oder Nichtverwandte greift die pauschale Stempelsteuer von 10 %.

Für vermögende Familien, die eine Verlagerung nach Madeira in Betracht ziehen, ist die Erbschaftsteuer daher ein wesentlicher Faktor, der über die laufende Einkommens- und Körperschaftsteuer hinausgeht. Die Kombination aus 5 % Körperschaftsteuer auf laufende Gewinne und 0 % Erbschaftsteuer bei der Nachfolge ergibt ein Gesamtpaket, das in der EU seinesgleichen sucht.

Nachfolgestrukturen mit Madeira-Komponente

Für vermögende Familien, die eine IBC-Gesellschaft auf Madeira betreiben, ergeben sich verschiedene Nachfolgestrukturen, die die Steuerfreiheit der Vermögensübertragung an direkte Nachkommen optimal nutzen. Das einfachste Modell: Die Gesellschaftsanteile werden im Erbfall stempelsteuerfrei an die Kinder übertragen. Das Unternehmen läuft unter neuer Gesellschafterschaft weiter, die IBC-Lizenz bleibt unberührt.

Ein vorausschauenderes Modell ist die schrittweise Übertragung zu Lebzeiten: Der Gründer überträgt sukzessive Anteile an die nächste Generation, wobei jede Übertragung an direkte Nachkommen steuerfrei ist. Dieses Modell erlaubt es, die Nachfolger schrittweise in die Geschäftsführung einzubeziehen und gleichzeitig das Vermögen steueroptimal zu verlagern. Die Kombination mit einer SGPS-Holdingstruktur kann zusätzliche Flexibilität bieten: Verschiedene Familienmitglieder halten Anteile an der SGPS, die wiederum die operativen Beteiligungen verwaltet.

Bei der Gestaltung ist die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) zu beachten, die EU-Bürgern die Wahl zwischen dem Erbrecht des Aufenthaltsstaates und dem des Heimatstaates ermöglicht. Ein in Portugal ansässiger Deutscher kann testamentarisch festlegen, ob deutsches oder portugiesisches Erbrecht gelten soll. Portugiesisches Erbrecht kennt Pflichtteile (legítima), die zugunsten des Ehegatten und der Kinder einen Teil des Nachlasses schützen – ein Aspekt, der bei der Gesellschaftervereinbarung berücksichtigt werden sollte.

Die Kombination aus vollständiger Steuerfreiheit für Erbschaften an direkte Nachkommen, dem 5 %-Körperschaftsteuersatz auf laufende Unternehmensgewinne und der Quellensteuerbefreiung auf Dividenden macht Madeira zu einem der effizientesten Standorte für die Vermögensplanung vermögender Familien innerhalb der EU. Wer frühzeitig plant und die richtigen Strukturen aufsetzt, kann das Familienvermögen über Generationen hinweg steueroptimal erhalten und weitergeben – und das bei voller EU-Konformität und Transparenz. Eine individuelle Beratung durch einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt ist dabei unverzichtbar.

Weiterführende Artikel

→ Substanzanforderungen im IBC Madeira: Was wirklich verlangt wird

→ Freiberufler auf Madeira: Steueroptimierung für Selbstständige

→ Firmengründung auf Madeira: Schritt-für-Schritt-Anleitung für das IBC

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